Die zuletzt 2018 geänderte ASR A1.7 bestimmt in der jetzt geltenden Fassung u.a., dass einmal jährlich eine sicherheitstechnische Überprüfung von kraftbetätigen Türen und Toren durchzuführen ist. Diese darf jedoch nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik überprüfen können. Das angebotene Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde für die Durchführung dieser Prüfung. Neben den sicherheitstechnischen Anforderungen wird auch das Betriebskräftemessen an verschiedenen Toren herstellerübergreifend gelehrt. So stellen wir sicher, dass das theoretische Verständnis auch praktisch umgesetzt